Zusammenfassung
Die Fachkräfteverordnung 2012 legt für das Jahr 2012 eine Liste von Mangelberufen fest, in denen ausländische Fachkräfte beschäftigt werden dürfen. Sie gilt für Anträge bis zum 5. November 2012 und verliert am 31. Dezember 2012 ihre Gültigkeit.Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz6/15/2012XXIV
Arbeitsrecht
Ausländischer Staatsangehöriger
Schwerpunkte
- Die Verordnung definiert für das Jahr 2012 eine Liste von 26 Mangelberufen, in denen ausländische Fachkräfte als qualifizierte Arbeitskräfte zugelassen werden.
- Die genannten Berufe orientieren sich an der Berufssystematik des Arbeitsmarktservice, sodass die Einstufung klar und nachvollziehbar ist.
- Die Verordnung gilt nur für Anträge, die bis zum 5. November 2012 gestellt werden, und verliert am 31. Dezember 2012 ihre Rechtskraft.
- Die rechtliche Grundlage der Verordnung ist das Ausländerbeschäftigungsgesetz, insbesondere §§ 13 und 34 Abs. 39.
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