Änderung der Lebensmittel‑Direktvermarktungsverordnung (Hygieneregelungen)
Verordnung vom 21.06.2012Zusammenfassung
Die Verordnung von 2012 ändert die Lebensmittel‑Direktvermarktungsverordnung, um neue Hygiene‑ und Kontrollvorschriften für die direkte Abgabe von Fisch, pflanzlichen Erzeugnissen, Rohmilch und Rohrahm festzulegen.Bundesministerium für Gesundheit6/21/2012XXIV
Agrarerzeugnisse und Lebensmittel
Schwerpunkte
- Der Titel der Verordnung wurde geändert zu: „Verordnung des Bundesministers für Gesundheit über Hygieneanforderungen bei der Direktvermarktung von Lebensmitteln (Lebensmittelhygiene‑Direktvermarktungsverordnung)“.
- § 1 legt den Anwendungsbereich fest: Die Verordnung regelt Hygieneanforderungen bei der direkten Abgabe kleiner Mengen bestimmter Lebensmittel an Endverbraucher oder an örtliche Einzelhandelsunternehmen.
- Die Überschrift von § 2 wurde zu „Fische und pflanzliche Erzeugnisse“ geändert und beinhaltet nun Vorgaben für die Direktvermarktung von wild lebenden Fischen, Aquakultur‑Fischen sowie von wild wachsenden oder selbst angebauten pflanzlichen Produkten.
- Lebensmittelunternehmer, die geschlachtete Wildfische, Aquakultur‑Fische oder gesammelte pflanzliche Erzeugnisse direkt abgeben, müssen die dort festgelegten Hygiene‑ und Kontrollvorschriften einhalten.
Dokumente (PDFs)
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