<!--[0-->Ergänzung der Dienstausweis‑Regelung um Funktions‑ und Befugnisangaben<!--]-->
Ergänzung der Dienstausweis‑Regelung um Funktions‑ und Befugnisangaben
Verordnung vom 27.06.2012

Zusammenfassung

Die Verordnung über Dienstausweise wird geändert, sodass auf der Vorderseite die Funktionsbezeichnung und/oder eine bestimmte Befugnis angegeben werden können.
Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz6/27/2012XXIV
Verwaltungsrecht
Identitätsnachweis
Öffentliche Verwaltung

Schwerpunkte

  • Die Verordnung wird dahingehend geändert, dass auf der Vorderseite des Dienstausweises die Funktionsbezeichnung und/oder eine bestimmte Befugnis angegeben werden können.
  • Die Änderung erfolgt auf Basis von § 60 Abs. 3 des Beamten‑Dienstrechtsgesetzes und § 23 des Vertragsbedienstetengesetzes.
  • Durch die Kennzeichnung sollen Behördenmitarbeiter leichter identifizierbar sein und Missbrauch von Befugnissen verhindert werden.
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Hundstorfer Rudolf

SPÖ

Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz
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