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Bezirksgerichte‑Verordnung Steiermark 2012 – Zusammenlegung und neue Sprengel
Verordnung vom 04.07.2012

Zusammenfassung

Die Verordnung von 2012 legt die Zusammenlegung von sieben Bezirksgerichten in der Steiermark fest und definiert neue Zuständigkeitsbereiche (Sprengel) für die übrigen Gerichte. Sie tritt am 1. Juli 2013 in Kraft, wobei die eigentlichen Zusammenlegungen erst ab dem 1. Juli 2014 erfolgen.
Bundesministerium für Justiz7/4/2012XXIV
Verwaltungsrecht
öffentliche Verwaltung
Verwaltungsorganisation

Schwerpunkte

In Kraft ab 01.07.2013
  • Die Verordnung legt die Zusammenlegung von sieben Bezirksgerichten fest, z. B. Bad Radkersburg wird mit Feldbach zusammengelegt, Frohnleiten mit Graz‑West usw.
  • Für die übrigen Bezirksgerichte werden neue Sprengel definiert, d. h. die zugehörigen Gemeinden werden den jeweiligen Gerichten zugeordnet.
  • Die Sprengel können später angepasst werden, wenn die Gemeindestrukturreform weitere Änderungen erfordert; die Gesamtzahl der Bezirksgerichte bleibt jedoch unverändert.
  • Die Verordnung tritt am 1. Juli 2013 in Kraft; die Zusammenlegungen der Gerichte aus § 1, Ziffer 1, 3 und 7 erfolgen erst ab dem 1. Juli 2014. Gleichzeitig wird die frühere Bezirksgerichte‑Verordnung von 2002/2006 zum 30. Juni 2013 aufgehoben.
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Karl Beatrix, Mag. Dr.

ÖVP

Bundesministerin für Justiz
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