Erklärung eines Bundesstraßenplanungsgebiets für die S 1 Außenring Schnellstraße im Raum Wien‑Umgebung
Verordnung vom 04.07.2012Zusammenfassung
Die Verordnung erklärt ein Bundesstraßenplanungsgebiet rund um Wien, Aderklaa, Groß‑Enzersdorf, Raasdorf und Schwechat, um den Bau eines Abschnitts der S 1 Außenring Schnellstraße zu sichern. Die entsprechenden Lagepläne sind bei den genannten Behörden einsehbar.Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie7/4/2012XXIV
Verkehr
Raumordnung
Infrastruktur
Schwerpunkte
In Kraft ab 04.07.2012
- Der Bund erklärt ein Bundesstraßenplanungsgebiet im genannten Gebiet, basierend auf § 14 Abs. 1 des Bundesstraßengesetzes.
- Ziel ist die Sicherung des Baus eines Abschnitts der S 1 Wiener Außenring Schnellstraße.
- Das Planungsgebiet umfasst das Gelände, das in den Lageplänen Teil 1 bis Teil 3 (ASFINAG‑Nummern P1401/0‑401/STR/S01/V, P1402/0‑401/STR/S01/V, P1403/0‑401/STR/S01/V) ausgewiesen ist.
- Die Lagepläne stehen zur Einsicht beim Bundesministerium für Verkehr, bei der Niederösterreichischen Landesregierung, beim Magistrat der Stadt Wien (Bezirke 11 und 22) sowie in den Gemeinden Aderklaa, Groß‑Enzersdorf, Raasdorf und Schwechat.
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