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Änderung der AHS‑Prüfungsordnung 2012
Verordnung vom 06.08.2012

Zusammenfassung

Die 264. Verordnung von 2012 ändert die Prüfungsordnung der AHS: Sie präzisiert Formulierungen, ergänzt Fachbezeichnungen und regelt Sonderformen für Wiederholer*innen.
Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur8/6/2012XXIV
Bildung

Schwerpunkte

  • Die Formulierung „zehn Aufgaben“ wird zu „zehn Teilaufgaben“ geändert, um die Aufgabenteilung genauer zu beschreiben.
  • Die Bezeichnung „Latein (vier‑ oder sechsjährig)“ wird als Ziffer 11 eingefügt, um die Dauer des Lateinkurses klar zu kennzeichnen.
  • Für die Fächer „Lebende Fremdsprache (dreijährig)“ und den Wahlpflichtgegenstand „Informatik“ wird die Themenzahl auf 12 Themenbereiche festgelegt (bei zusätzlichen Wochenstunden je zwei weitere).
  • Nach dem Wort „Latein“ wird der Klammerausdruck „(vierjährig)“ eingefügt, um die Kursdauer eindeutig zu kennzeichnen.
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Schmied Claudia, Dr.

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Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur
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