Zusammenfassung
Die 264. Verordnung von 2012 ändert die Prüfungsordnung der AHS: Sie präzisiert Formulierungen, ergänzt Fachbezeichnungen und regelt Sonderformen für Wiederholer*innen.Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur8/6/2012XXIV
Bildung
Schwerpunkte
- Die Formulierung „zehn Aufgaben“ wird zu „zehn Teilaufgaben“ geändert, um die Aufgabenteilung genauer zu beschreiben.
- Die Bezeichnung „Latein (vier‑ oder sechsjährig)“ wird als Ziffer 11 eingefügt, um die Dauer des Lateinkurses klar zu kennzeichnen.
- Für die Fächer „Lebende Fremdsprache (dreijährig)“ und den Wahlpflichtgegenstand „Informatik“ wird die Themenzahl auf 12 Themenbereiche festgelegt (bei zusätzlichen Wochenstunden je zwei weitere).
- Nach dem Wort „Latein“ wird der Klammerausdruck „(vierjährig)“ eingefügt, um die Kursdauer eindeutig zu kennzeichnen.
Dokumente (PDFs)
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