Zusammenfassung
Die Verordnung führt den zweiten Nachtrag zum Europäischen Arzneibuch (Nachtrag 7.2) als verbindliche österreichische Ausgabe ein und setzt die bisherigen Monographien, die durch den Nachtrag ersetzt werden, außer Kraft.Bundesministerium für Gesundheit8/8/2012XXIV
Gesundheit
Schwerpunkte
In Kraft ab 08.08.2012
- Die deutschsprachige Fassung des zweiten Nachtrags zum Europäischen Arzneibuch (Nachtrag 7.2) wird als amtliche österreichische Ausgabe eingeführt.
- Alle bisherigen Monographien des Europäischen und Österreichischen Arzneibuchs, die durch den Nachtrag ersetzt werden, werden außer Kraft gesetzt.
- Das Inkrafttreten erfolgt mit der Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt am 8. August 2012.
- Ziel der Verordnung ist die Angleichung österreichischer Arzneimittelstandards an die aktuelle europäische Fachliteratur.
Dokumente (PDFs)
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Rechtsinformationssystem des Bundes bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag im RIS ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.