Zusammenfassung
Die SNAV‑Verordnung von 2012 passt zahlreiche Sicherheits‑ und Verwaltungsverordnungen an, indem sie den Begriff „Sicherheitsdirektion“ durch „Landespolizeidirektion“ ersetzt und Aufgaben an die Leiter*innen der Landespolizeidirektionen überträgt. Gleichzeitig wird die alte Ausschreibungs‑ und Aufnahmeverfahrens‑Verordnung aufgehoben.Bundesministerium für Inneres8/30/2012XXIV
Öffentliche Sicherheit
Schwerpunkte
- Alle Verordnungen, die den Begriff „Sicherheitsdirektion“ enthalten, erhalten die neue Bezeichnung „Landespolizeidirektion“, um einheitliche Zuständigkeiten zu schaffen.
- Die Aufgaben der Ernennung von Beamten und die Übertragung von Buchhaltungsaufgaben werden an die Leiter*innen der Landespolizeidirektionen übertragen.
- Die frühere Verordnung, die das Ausschreibungs‑ und Aufnahmeverfahren den Sicherheitsdirektionen übertrug, wird zum 31. August 2012 aufgehoben.
- Einige der alten Verordnungen bleiben bis zum 31. Dezember 2012 in Kraft, gelten aber nur noch im Zusammenhang mit dem Bundeshaushaltsgesetz 2013.
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