Aufhebung der Sonderregelung für das 9. Schuljahr von sonderschulbedürftigen Kindern
Verordnung vom 04.09.2012Zusammenfassung
Die Verordnung vom 4. September 2012 hebt die alte Regelung auf, die das 9. Schuljahr für sonderschulbedürftige Kinder regelte. Damit endet die spezielle Rechtsgrundlage zum 31. August 2012.Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur9/4/2012XXIV
Bildung
Schwerpunkte
- Die Verordnung hebt die frühere Regelung zur Erfüllung des 9. Schuljahres für sonderschulbedürftige Kinder vollständig auf.
- Damit endet die Gültigkeit der alten Verordnung am 31. August 2012; ab dem 4. September 2012 gilt keine spezielle Sonderregelung mehr.
- Die Aufhebung erfolgt auf Basis des Schulpflichtgesetzes 1985 (§ 8, § 8a) und des Schulorganisationsgesetzes (§ 24).
- Durch das Wegfallen der Sonderregelung wird die Rechtslage für alle Schulen vereinheitlicht, jedoch fehlt bislang ein Ersatzmechanismus für betroffene Kinder.
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