Einbeziehung der ÖWR Burgenland‑Mitglieder in die Unfall‑Zusatzversicherung
Verordnung vom 10.09.2012Zusammenfassung
Die Verordnung vom 10. September 2012 verpflichtet die Aufnahme aller Mitglieder der Österreichischen Wasserrettung Burgenland in die Zusatzversicherung der Unfallversicherung nach § 22a ASVG.Bundesministerium für Gesundheit9/10/2012XXIV
Versicherungswesen
Schwerpunkte
In Kraft ab 10.09.2012
- Mitglieder des ÖWR Burgenland werden in die Zusatzversicherung der Unfallversicherung aufgenommen.
- Die Rechtsgrundlage für die Einbeziehung ist § 22a des Allgemeinen Sozialversicherungsgesetzes (ASVG).
- Der Erlass wurde vom Bundesminister für Gesundheit unterschrieben (Stöger) und tritt mit seiner Veröffentlichung am 10.09.2012 in Kraft.
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