<!--[0-->Änderung der Lehrplanverordnung – neue Vorgaben für Bewegung & Sport in Volksschulen<!--]-->
Änderung der Lehrplanverordnung – neue Vorgaben für Bewegung & Sport in Volksschulen
Verordnung vom 13.09.2012

Zusammenfassung

Die Verordnung 303/2012 ergänzt die Lehrplanverordnung für Volksschulen um einen neuen siebten Teil, der detaillierte Vorgaben für das Fach Bewegung & Sport enthält. Die neuen Lernziele gelten stufenweise ab dem 01.09.2012.
Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur9/13/2012XXIV
Gesundheit

Schwerpunkte

  • Die Verordnung ergänzt den Lehrplan um einen neuen Abschnitt (Anlage A) mit detaillierten Vorgaben für das Fach Bewegung & Sport.
  • Die neuen Lernziele decken sechs Erfahrungs‑ und Lernbereiche ab: Motorische Grundlagen, Spielen, Leisten, Wahrnehmen & Gestalten, Gesund leben und Erleben & Wagen.
  • Für jede Schulstufe wird das Inkrafttreten gestaffelt: 1. Schulstufe am 01.09.2012, danach jeweils am 01.09. des Folgejahres.
  • Die didaktischen Grundsätze betonen Individualisierung, Inklusion, Gesundheitsförderung und die Verbindung von Bewegung zu anderen Lernbereichen.
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Schmied Claudia, Dr.

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