Zusammenfassung
Die Verordnung vom 27. September 2012 verlängert das Verbot von gentechnisch verändertem Raps (Linien Ms8, Rf3, Ms8xRf3) um drei Jahre bis zum 30. November 2018 und hebt das frühere Mais‑Verbot auf.Bundesministerium für Gesundheit9/27/2012XXIV
Umwelt
Gentechnik
Landwirtschaft
Schwerpunkte
In Kraft ab 27.09.2012 Außer Kraft ab 30.11.2018
- Der rechtliche Rahmen für das Verbot beruht auf § 60 Abs. 1 des Gentechnikgesetzes.
- Das bisherige Verbot war bis zum 30. November 2015 vorgesehen, wird jetzt aber um drei Jahre verlängert.
- Die Verordnung verbietet das Inverkehrbringen der gentechnisch veränderten Rapspflanzen aus den Linien Ms8, Rf3 und Ms8xRf3 in Österreich.
- Gleichzeitig wird die frühere Verordnung, die gentechnisch veränderten Mais (BT 176) verbot, aufgehoben.
Dokumente (PDFs)
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Rechtsinformationssystem des Bundes bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag im RIS ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.