Verlängerung des Verbots von gentechnisch verändertem Mais (MON 863) um drei Jahre
Verordnung vom 27.09.2012Zusammenfassung
Die Verordnung verlängert das Verbot, gentechnisch veränderten Mais der Sorte MON 863 in Verkehr zu bringen, um drei Jahre. Das Verbot gilt bis zum 30. November 2015.Bundesministerium für Gesundheit9/27/2012XXIV
Gentechnik
Gesundheit
Umweltschutz
Lebensmittelsicherheit
Schwerpunkte
- Das Verbot von gentechnisch verändertem Mais der Linie MON 863 wird um drei Jahre verlängert.
- Die Verlängerung wird durch die Änderung von § 2 der ursprünglichen Verordnung aus dem Jahr 2008 umgesetzt.
- Die Verordnung tritt mit Ablauf des 30. November 2015 außer Kraft, sofern keine weitere Verlängerung beschlossen wird.
- Die Rechtsgrundlage für das Verbot ist § 60 Abs. 1 des Gentechnikgesetzes, der dem Ministerium die Befugnis gibt, Verbote zum Schutz von Gesundheit und Umwelt zu erlassen.
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