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Änderung der Schrott‑Umsatzsteuerverordnung (320/2012)
Verordnung vom 27.09.2012

Zusammenfassung

Die Verordnung 320/2012 ergänzt die Schrott‑Umsatzsteuerverordnung: Sie erweitert die definierten Leistungen um Sortieren und Demontage, führt Bruchgold als steuerpflichtige Lieferung ein und legt ein Inkrafttreten ab dem 30. September 2012 fest.
Bundesministerium für Finanzen9/27/2012XXIV
Abfall
Abfallwirtschaft

Schwerpunkte

In Kraft ab 30.09.2012
  • Die sonstigen Leistungen werden um Sortieren, Zerschneiden, Zerteilen (inklusive Demontage) und Pressen von Gegenständen erweitert.
  • Eine neue Ziffer 3 definiert die Lieferung von Bruchgold und daraus hergestellten Barren oder Granulaten sowie ähnlichen Edelmetallen.
  • Der bisherige Text von § 4 wird zu Absatz (1) und ein neuer Absatz (2) legt fest, dass die Änderungen für Umsätze gelten, die nach dem 30. September 2012 ausgeführt werden.
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Fekter Maria Theresia, Mag. Dr.

ÖVP

Bundesministerin für Finanzen
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