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Parameterverordnung zur variablen Ausgabengrenze des Europäischen Stabilitätsmechanismus (PVO‑ESM)
Verordnung vom 28.09.2012

Zusammenfassung

Die Verordnung legt den Parameter für die variable Ausgaben­grenze des Europäischen Stabilitätsmechanismus (ESM) fest, tritt einen Tag nach Kundmachung in Kraft und endet am 31. Dezember 2012, bleibt jedoch für § 122 Abs. 3 BHG 2013 wirksam.
Bundesministerium für Finanzen9/28/2012XXIV
Finanzwesen

Schwerpunkte

  • Die Verordnung definiert, dass der variable Ausgabenrahmen des ESM an die tatsächlich fälligen Zahlungen oder an nicht fällige budgetierte Ausgaben angepasst wird.
  • Sie tritt einen Tag nach ihrer Kundmachung in Kraft – voraussichtlich am 29.09.2012.
  • Die Verordnung endet am 31.12.2012, bleibt jedoch für die Anwendung von § 122 Abs. 3 BHG 2013 weiter gültig.
  • Der Verweis auf § 122 Abs. 3 BHG 2013 sorgt dafür, dass die Regelung bei der Ausführung dieses speziellen Haushaltsparagrafen noch angewendet werden kann.
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Fekter Maria Theresia, Mag. Dr.

ÖVP

Bundesministerin für Finanzen
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