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Festlegung variabler Auszahlungsgrenzen für Sozial‑ und Finanzbereiche
Verordnung vom 28.09.2012

Zusammenfassung

Die Verordnung legt fest, in welchen Bereichen variable Auszahlungsgrenzen zulässig sind – z. B. bei Pensions‑ und Arbeitslosenversicherung, EU‑Rückerstattungen und dem Europäischen Stabilitätsmechanismus. Sie tritt am 1. Jänner 2013 in Kraft und gilt zunächst für die Bundesfinanzrahmengesetze 2013‑2016.
Bundesministerium für Finanzen9/28/2012XXIV
Öffentliche Finanzen und Haushaltspolitik

Schwerpunkte

  • Die gesetzliche Pensionsversicherung kann variable Auszahlungsgrenzen erhalten, um die Leistungen an die Finanzlage anzupassen.
  • Die gesetzliche Arbeitslosenversicherung darf ebenfalls mit variablen Grenzen arbeiten.
  • Auszahlungen, die vom Steueraufkommen abhängen, können flexibel angepasst werden.
  • Zweckzuschüsse für Krankenanstalten und Kuranstalten dürfen variabel gestaltet werden.
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Fekter Maria Theresia, Mag. Dr.

ÖVP

Bundesministerin für Finanzen
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