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Parameterverordnung – Festlegung des variablen Haftungs‑ und Auszahlungsrahmens
Verordnung vom 28.09.2012

Zusammenfassung

Die 331. Verordnung legt den Parameter für die variable Höhe von Haftungen und Auszahlungen im Bankwesen fest. Sie tritt am 1. Jänner 2013 in Kraft und gilt zunächst für das Bundesfinanzrahmengesetz 2013‑2016.
Bundesministerium für Finanzen9/28/2012XXIV
Finanzwesen

Schwerpunkte

  • Die Verordnung legt einen Parameter fest, der den variablen Auszahlungsrahmen für Haftungen im Bankwesen bestimmt.
  • Der Rahmen richtet sich nach den von der Finanzministerin übernommenen Haftungen gemäß § 12 Abs. 5 des Bundeshaushaltsgesetzes 2013.
  • Ausfallsbürgschaften nach § 1356 des Allgemeinen Bürgerlichen Gesetzbuches bleiben von der Regelung ausgenommen.
  • Die frühere Verordnung BGBl II Nr. 326/2009 verliert am 31. Dezember 2012 ihre Geltung, bleibt jedoch für die Anwendung von § 122 Abs. 3 BHG 2013 bestehen.
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Fekter Maria Theresia, Mag. Dr.

ÖVP

Bundesministerin für Finanzen
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