Zusammenfassung
Die Verordnung verlängert das Verbot von gentechnisch veränderten Kartoffeln (Linie EH92‑527‑1) um drei Jahre bis zum 30. November 2015 und schließt auch Kreuzungsnachkommen ein.Bundesministerium für Gesundheit10/11/2012XXIV
Umwelt
Schwerpunkte
In Kraft ab 11.10.2012 Außer Kraft ab 30.11.2015
- Das Verbot des Inverkehrbringens von gentechnisch veränderten Kartoffeln der Linie EH92‑527‑1 bleibt bestehen.
- Das Verbot gilt ebenfalls für alle Nachkommen, die durch Kreuzungen mit anderen Kartoffelsorten entstehen.
- Die Verlängerung des Verbots ist bis zum 30. November 2015 wirksam.
Dokumente (PDFs)
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Rechtsinformationssystem des Bundes bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag im RIS ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.