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Befristete Beschäftigung von AusländerInnen im Wintertourismus
Verordnung vom 22.10.2012

Zusammenfassung

Die Verordnung legt ein Jahreskontingent von 355 befristeten Arbeitsplätzen für ausländische Arbeitskräfte im österreichischen Wintertourismus fest. Die Plätze werden nach Bundesländern aufgeteilt und Beschäftigungsbewilligungen dürfen maximal 25 Wochen dauern, wobei AsylwerberInnen Vorrang haben.
Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz10/22/2012XXIV
Arbeitsrecht

Schwerpunkte

In Kraft ab 30.04.2013
  • Ein Jahreskontingent von 355 befristeten Arbeitsplätzen für ausländische Arbeitskräfte im Wintertourismus wird festgelegt.
  • Die Plätze werden auf die Bundesländer verteilt: Kärnten 20, Niederösterreich 25, Oberösterreich 15, Salzburg 100, Steiermark 20, Tirol 140, Wien 35.
  • Beschäftigungsbewilligungen dürfen höchstens 25 Wochen dauern und müssen spätestens am 15. Mai 2013 enden.
  • Bei der Vergabe von Bewilligungen haben Staatsangehörige, die den EU‑Übergangsbestimmungen unterliegen, und AsylwerberInnen Vorrang.
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Hundstorfer Rudolf

SPÖ

Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz
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