Zusammenfassung
Diese Verordnung erklärt einen neuen Kollektivvertrag für die grafische Branche in Österreich zur Satzung, wodurch er für alle Betroffenen verbindlich wird.Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz10/23/2012XXIV
Industrie
Wirtschaft
Arbeitsrecht
Schwerpunkte
- Der Kollektivvertrag wird für die gesamte Branche rechtsverbindlich erklärt.
- Die Regelungen gelten für alle Sparten der grafischen Produktion, wie Druck und Formenerzeugung.
- Der Geltungsbereich erstreckt sich auf das gesamte Gebiet der Republik Österreich.
- Betroffen sind alle Arbeitgeber sowie deren Arbeiter, Angestellte und Lehrlinge.
Dokumente (PDFs)
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Rechtsinformationssystem des Bundes bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag im RIS ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.