Zusammenfassung
Die Verordnung 352/2012 ergänzt die Lehrplanverordnung für höhere Schulen um neue Vorgaben zu Unterrichtseinheiten, Prüfungsformaten, Praktika und Hilfsmitteln bei Fremdsprachenprüfungen.Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur10/24/2012XXIV
Bildung
Schwerpunkte
- Ein neuer Absatz 16 wird zu Art. III § 2 hinzugefügt, der die aktuellen Fassungen mehrerer Anlagen (A‑Dritter, A‑Vierter, A‑Sechster, A‑lF) wirksam macht.
- In der 8. Klasse werden die Unterrichtseinheiten auf fünf‑bis‑sieben pro Fach und die Schularbeiten auf zwei‑bis‑drei pro Schuljahr festgelegt, wobei mindestens eine Schularbeit je Semester stattfinden muss.
- Für die Fremdsprachenprüfung gilt: In standardisierten Sprachen dürfen keine Hilfsmittel verwendet werden, in nicht‑standardisierten Sprachen ist ein elektronisches Wörterbuch zulässig, Lexika und weitere elektronische Informationsmedien bleiben verboten.
- In Mathematik, Physik und verwandten Fächern wird ein Prüfungsformat mit zwei unabhängigen Aufgabenbereichen („Grundkompetenzen“ und „Vernetzung von Grundkompetenzen“) eingeführt; dabei dürfen Schreibgeräte, Formelsammlungen und bestimmte elektronische Hilfsmittel verwendet werden.
Dokumente (PDFs)
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