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Lehrlingsentschädigung für Veranstaltungstechniker/innen (2012)
Verordnung vom 29.10.2012

Zusammenfassung

Die Verordnung legt die monatliche Vergütung von Lehrlingen im Beruf Veranstaltungstechnik fest und definiert zusätzliche Urlaub- und Weihnachtszuschüsse sowie einen Stundensatz für Überstunden.
Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz10/29/2012XXIV
Ausbildungsbeihilfe

Schwerpunkte

  • Der Geltungsbereich umfasst die gesamte Republik Österreich und gilt für alle Lehrbetriebe im Bereich Veranstaltungstechnik, sofern kein Kollektivvertrag nach § 18 Abs. 4 ArbVG besteht.
  • Die monatliche Lehrlingsentschädigung beträgt: 1. Lehrjahr 504 €, 2. Lehrjahr 648 €, 3. Lehrjahr 802 € und 4. Lehrjahr 1 039 €.
  • Jeder Lehrling erhält zusätzlich zum regulären Lohn einmal jährlich einen Urlaubszuschuss in Höhe einer Monatsvergütung, zahlbar bis spätestens 30. Juni.
  • Einmal im Kalenderjahr erhalten Lehrlinge eine Weihnachtsremuneration in Höhe einer Monatsvergütung, zahlbar bis spätestens 30. November.
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Hundstorfer Rudolf

SPÖ

Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Rechtsinformationssystem des Bundes bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag im RIS ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.
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