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Ergänzung von Tapentadol in der Suchtgift‑Grenzmengenverordnung (2012)
Verordnung vom 30.10.2012

Zusammenfassung

Die Verordnung vom 30. Oktober 2012 fügt Tapentadol mit einer Grenzmenge von 20 Einheiten in die Suchtgift‑Grenzmengenverordnung ein.
Bundesministerium für Gesundheit10/30/2012XXIV
Gesundheit

Schwerpunkte

In Kraft ab 30.10.2012
  • Die Verordnung beruft sich auf § 28b des Suchtmittelgesetzes als Rechtsgrundlage für die Änderung.
  • Im Anhang I der Suchtgift‑Grenzmengenverordnung wird zwischen den bereits gelisteten Substanzen Sufentanil (0,01) und Thebacon (3,00) die neue Zeile „Tapentadol 20,0“ eingefügt.
  • Die festgelegte Grenzmenge für Tapentadol beträgt 20 Einheiten, wodurch das Medikament künftig einer strengeren Kontrolle unterliegt.
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Stöger Alois, diplômé

SPÖ

Bundesminister für Gesundheit
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