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Änderung der Sachbezugswerte: Steuerfreie Arbeitgeberunterkünfte bis 30 m²
Verordnung vom 31.10.2012

Zusammenfassung

Die Verordnung führt einen neuen Absatz ein, der Arbeitgeber‑Unterkünfte bis 30 m² steuerfrei stellt und bei 30–40 m² den Sachbezugswert um 35 % mindert – wirksam ab 2013.
Bundesministerium für Finanzen10/31/2012XXIV
Finanzwesen

Schwerpunkte

In Kraft ab 01.01.2013
  • Arbeitsplatznahe Unterkünfte bis zu 30 m² gelten nicht als steuerpflichtiger Sachbezug.
  • Bei Unterkünften zwischen >30 m² und ≤40 m² wird der Sachbezugswert um 35 % reduziert, wenn die Bereitstellung maximal zwölf Monate durch denselben Arbeitgeber erfolgt.
  • Die neuen Regelungen gelten erstmals für die Einkommensteuerveranlagung des Jahres 2013 und für Lohnsteuer‑Abzüge nach dem 31. Dezember 2012.
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Fekter Maria Theresia, Mag. Dr.

ÖVP

Bundesministerin für Finanzen
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