Fachkräfteverordnung 2013 – Festlegung von Mangelberufen für ausländische Fachkräfte
Verordnung vom 05.11.2012Zusammenfassung
Die Fachkräfteverordnung 2013 legt fest, welche Berufe als Mangelberufe gelten und damit ausländischen Fachkräften im Jahr 2013 eine Beschäftigung erlauben. Sie enthält eine Liste von 24 Berufen, die nach der Berufssystematik des Arbeitsmarktservice klassifiziert sind.Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz11/5/2012XXIV
Beschäftigung und Arbeitsbedingungen
Schwerpunkte
In Kraft ab 01.01.2013 Außer Kraft ab 31.12.2013
- Die Verordnung beruht auf § 13 Abs. 1 des Ausländerbeschäftigungsgesetzes, das die rechtliche Grundlage für die Zulassung ausländischer Fachkräfte bildet.
- Sie definiert 24 Mangelberufe, in denen ausländische Fachkräfte im Jahr 2013 beschäftigt werden dürfen.
- Die genannten Berufe orientieren sich an der Berufssystematik des Arbeitsmarktservice.
- Die Verordnung ist vom 1. Jänner 2013 bis zum 31. Dezember 2013 in Kraft und gilt für Anträge, die bis zum 5. November 2013 gestellt werden.
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