Zusammenfassung
Die 6. Änderung der FinanzOnline‑Verordnung erweitert Berechtigungen, führt elektronische Zustellungsregeln ein und passt mehrere Paragraphen an, damit Mitteilungen künftig digital übermittelt werden können.Bundesministerium für Finanzen11/12/2012XXIV
Finanzwesen
Verwaltungsrecht
Verwaltungsorganisation
Elektronische Kommunikation
Digitalisierung der Verwaltung
Schwerpunkte
- Der erste neue Ziffer‑Eintrag erweitert das Verzeichnis der ordentlichen Mitglieder der Kammer der Wirtschaftstreuhänder um weitere Berufsberechtigte.
- Bilanzbuchhalter, Buchhalter und Personalverrechner sowie anerkannte Gesellschaften werden in das Register der Paritätischen Kommission aufgenommen.
- Das Wort „und sonstige Erledigungen“ wird in § 5a Z 6 eingefügt, um weitere Vorgänge zu erfassen.
- Ein neuer § 5b regelt die elektronische Zustellung von Mitteilungen an FinanzOnline‑Teilnehmer, inklusive Optionen zum Verzicht.
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