Milchquotenzuteilungsverordnung 2012 – Zuteilung von 30 000 t Milchquote für 2012/13
Verordnung vom 20.11.2012Zusammenfassung
Die Milchquotenzuteilungsverordnung 2012 legt fest, dass 30 000 t Milchquote im Jahr 2012/13 von der Marktordnungsstelle AMA zugeteilt werden. Milcherzeuger müssen bis 14. Dezember 2012 einen Antrag stellen; bereits gestellte Anträge können bis zu diesem Datum zurückgezogen werden.Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft11/20/2012XXIV
Agrarerzeugnisse und Lebensmittel
Schwerpunkte
- Die Verordnung dient der Durchführung von EU‑Rechtsakten zur einheitlichen Organisation des Agrarmarktes und regelt die Zuteilung von Milchquoten für das Jahr 2012/13.
- Die Marktordnungsstelle „Agrarmarkt Austria“ (AMA) ist für die Vollziehung dieser Verordnung zuständig.
- Für den Zwölfmonatszeitraum 2012/13 werden insgesamt 30 000 t Milchquote zugeteilt.
- Milcherzeuger, die im Jahr 2012 keinen Beihilfeantrag gestellt haben, müssen bis spätestens 14. Dezember 2012 einen Antrag auf Zuteilung stellen; bereits gestellte Anträge können bis zu diesem Datum schriftlich zurückgenommen werden.
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