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Änderung der Geschäftsordnung für Gerichte I./II. Instanz (Geo.) – Einführung neuer Revisor*innen‑Regelungen
Verordnung vom 27.11.2012

Zusammenfassung

Die Verordnung 386/2012 modernisiert die Geschäftsordnung der Gerichte I. und II. Instanz, führt gender‑neutrale Bezeichnungen ein, erweitert die Aufgaben von Revisor*innen und legt neue Berichtspflichten fest.
Bundesministerium für Justiz11/27/2012XXIV
Justizverwaltung
Gleichbehandlung
Verwaltungsorganisation

Schwerpunkte

In Kraft ab 01.12.2012
  • Die Öffnungszeiten am 24. und 31. Dezember werden präzisiert: am 24. Dezember von 7:30 bis 12:30 Uhr, am 31. Dezember von 7:30 bis 13:30 Uhr.
  • Die Bezeichnung „Kostenprüfungsbeamten“ wird durch das gender‑neutrale „Revisor*in“ ersetzt.
  • Revisor*innen werden als Beamte des gehobenen Dienstes bestellt, erhalten klare Aufgabenbereiche und können bei Bedarf auch im Obersten Gerichtshof eingesetzt werden.
  • Nach jeder Prüfung muss ein doppelt ausgefertigtes Protokoll erstellt und bis zum 31. März ein Jahresbericht an das Bundesministerium für Justiz gesendet werden.
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Karl Beatrix, Mag. Dr.

ÖVP

Bundesministerin für Justiz
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