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Mindestlohntarif für Hausbetreuer/innen in Österreich
Verordnung vom 28.11.2012

Zusammenfassung

Die Verordnung legt ab 1. Januar 2013 einen Mindestlohntarif für Hausbetreuer/innen in Österreich fest, definiert drei Lohnstufen, Zuschläge und Sonderzahlungen sowie Pflichten der Arbeitgeber.
Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz11/28/2012XXIV
Arbeitsrecht
Sozialpolitik
Beschäftigung und Arbeitsbedingungen

Schwerpunkte

  • Der Mindestlohntarif definiert drei Lohnstufen: 9,04 €, 10,06 € und 13,20 € pro Stunde, je nach Qualifikation und Tätigkeit.
  • Für die in § 2 genannten Tätigkeiten wird ein Zuschlag von 7 % auf den jeweiligen Stundenlohn angewendet.
  • Rufbereitschaft wird mit einem Aufschlag von 25 % des Stundenlohns der Lohngruppe 2 vergütet.
  • Arbeitnehmer*innen erhalten jährlich einen Urlaubszuschuss und eine Weihnachtsremuneration, jeweils mindestens ein Zwölftel des Jahresgehalts.
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Hundstorfer Rudolf

SPÖ

Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz
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