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Mindestlohntarif für Hausbesorger/innen in Wien (2013)
Verordnung vom 28.11.2012

Zusammenfassung

Die Verordnung legt den Mindestlohntarif für Hausbesorger/innen in Wien fest, definiert Entgelte pro Quadratmeter und regelt Zuschläge sowie Sonderzahlungen. Der Tarif gilt ab dem 1. Jänner 2013.
Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz11/28/2012XXIV
Arbeitsrecht
Sozialpolitik
Haushaltskontrolle

Schwerpunkte

  • Der Tarif gilt ausschließlich für das Bundesland Wien und nur für Personen, die unter das Hausbesorgergesetz fallen.
  • Für Wohnflächen wird ein Entgelt von 0,2377 € pro Quadratmeter Nutzfläche festgelegt.
  • Für das Streuen von Salz bei Glatteis wird ein Entgelt von 0,4287 € pro Quadratmeter Gehsteigfläche festgelegt.
  • Ein Materialzuschlag von 15 % wird zusätzlich zum Grundentgelt bezahlt, ist aber nicht Teil des Grundlohns.
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Hundstorfer Rudolf

SPÖ

Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz
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