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Mindestlohntarif für Hausbesorger in Oberösterreich (ab 01.01.2013)
Verordnung vom 30.11.2012

Zusammenfassung

Die Verordnung legt den Mindestlohntarif für Hausbesorgerinnen und Hausbesorger in Oberösterreich fest. Sie definiert ein Grundentgelt pro Quadratmeter nutzbarer Fläche und für die Gehsteigreinigung, regelt Zuschläge, Sonderzahlungen und Bonusleistungen. Der Tarif tritt am 1. Jänner 2013 in Kraft.
Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz11/30/2012XXIV
Arbeitsrecht

Schwerpunkte

  • Der Tarif gilt für alle Hausbesorgerinnen und Hausbesorger in Oberösterreich, deren Arbeitgeber nicht durch einen Kollektivvertrag abgedeckt sind.
  • Das Grundentgelt beträgt 0,2339 € pro Quadratmeter nutzbarer Wohnfläche und 0,4234 € pro Quadratmeter Gehsteigfläche für das Streuen bei Glatteis.
  • Bei Häusern mit Holzstiegen erhöht sich das Grundentgelt um 20 %; ein Materialzuschlag von 15 % des Grundentgelts wird zusätzlich gezahlt.
  • Für das nächtliche Öffnen von Toren wird ein Sperrgeld von 3,08 € (bis 24 Uhr) bzw. 3,52 € (nach 24 Uhr) erhoben; zudem erhalten Hausbesorger jährlich einen Urlaubszuschuss und eine Weihnachtsremuneration.
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Hundstorfer Rudolf

SPÖ

Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz
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