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Militärluftfahrt‑Personalverordnung 2012 – Regelung von Personalausweisen und Befähigungen
Verordnung vom 04.12.2012

Zusammenfassung

Die Verordnung legt fest, welche Militärluftfahrt‑Personalausweise ausgestellt werden, welche Befähigungen sie enthalten und wie deren Gültigkeit sowie regelmäßige Überprüfungen geregelt sind.
Bundesministerium für Landesverteidigung und Sport12/4/2012XXIV
Verteidigung

Schwerpunkte

In Kraft ab 01.01.2013
  • Der Bundesminister für Landesverteidigung und Sport stellt Militärluftfahrt‑Personalausweise aus, die für jede Tätigkeit in der Militärluftfahrt erforderlich sind.
  • Ausweise sind grundsätzlich unbefristet gültig, jedoch müssen die eingetragenen Befähigungen alle 12 Monate (für Piloten und Flugschüler) bzw. 24 Monate (für andere Luftfahrtberufe) periodisch überprüft werden.
  • Prüfungen zur Feststellung der Befähigungen werden von Prüfungskommissionen durchgeführt, die vom Bundesminister für fünf Jahre bestellt werden.
  • Für Tätigkeiten, die nicht explizit geregelt sind, kann ein Sonderausweis ausgestellt werden; dieser ist zunächst 24 Monate gültig.
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Darabos Norbert, Mag.

SPÖ

Bundesminister für Landesverteidigung und Sport
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