Zusammenfassung
Die Aufwandersatzverordnung legt Pauschalbeträge für gesetzliche Interessenvertretungen und Berufsvereinigungen in arbeitsrechtlichen Verfahren fest und tritt am 1. Jänner 2013 in Kraft.Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz12/4/2012XXIV
Arbeitsrecht
Schwerpunkte
In Kraft ab 01.01.2013
- Die Verordnung legt für das Verfahren erster Instanz einen Pauschalbetrag von 250 € fest, der bis zur ersten mündlichen Verhandlung (Tagsatzung) oder bis zum Erlass eines Zahlungsbefehls gilt.
- Für das weitere Verfahren in erster Instanz sowie für das Berufungs- und Rekursverfahren wird ein Pauschalbetrag von 435 € festgesetzt.
- Die Verordnung tritt am 1. Jänner 2013 in Kraft.
- Die frühere Aufwandersatzverordnung vom 31. Dezember 2012 verliert ihre Gültigkeit, bleibt jedoch für bereits abgeschlossene Verfahrensabschnitte wirksam.
Dokumente (PDFs)
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