Zusammenfassung
Die Verordnung legt fest, welche Stellungskommissionen für die Ergänzungsbereiche der österreichischen Bundesländer zuständig sind und tritt am 1. Jänner 2013 in Kraft.Bundesministerium für Landesverteidigung und Sport12/5/2012XXIV
Verwaltungsorganisation
Schwerpunkte
In Kraft ab 01.01.2013
- Die Verordnung schafft für jedes Bundesland eine oder mehrere Stellungskommissionen, die für die Verwaltung des jeweiligen Ergänzungsbereiches zuständig sind.
- Im Ergänzungsbereich Burgenland werden die Freistädte Eisenstadt und Rust sowie die politischen Bezirke Eisenstadt‑Umgebung, Mattersburg, Neusiedl am See und Oberpullendorf der Stellungskommission in Wien zugeordnet; die Bezirke Güssing, Jennersdorf und Oberwart der Kommission in Steiermark.
- Im Ergänzungsbereich Kärnten wird eine einzige Stellungskommission für das gesamte Gebiet eingerichtet.
- Für Salzburg werden Teile des Ergänzungsbereiches (Stadt Salzburg, Bezirke Hallein, Salzburg‑Umgebung, St. Johann im Pongau und Tamsweg) der Kommission in Kärnten zugewiesen; der Bezirk Zell am See wird der Kommission in Tirol zugeordnet.
Dokumente (PDFs)
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