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Verordnung über Stellungskommissionen der Militärkommandos
Verordnung vom 05.12.2012

Zusammenfassung

Die Verordnung legt fest, welche Stellungskommissionen für die Ergänzungsbereiche der österreichischen Bundesländer zuständig sind und tritt am 1. Jänner 2013 in Kraft.
Bundesministerium für Landesverteidigung und Sport12/5/2012XXIV
Verwaltungsorganisation

Schwerpunkte

In Kraft ab 01.01.2013
  • Die Verordnung schafft für jedes Bundesland eine oder mehrere Stellungskommissionen, die für die Verwaltung des jeweiligen Ergänzungsbereiches zuständig sind.
  • Im Ergänzungsbereich Burgenland werden die Freistädte Eisenstadt und Rust sowie die politischen Bezirke Eisenstadt‑Umgebung, Mattersburg, Neusiedl am See und Oberpullendorf der Stellungskommission in Wien zugeordnet; die Bezirke Güssing, Jennersdorf und Oberwart der Kommission in Steiermark.
  • Im Ergänzungsbereich Kärnten wird eine einzige Stellungskommission für das gesamte Gebiet eingerichtet.
  • Für Salzburg werden Teile des Ergänzungsbereiches (Stadt Salzburg, Bezirke Hallein, Salzburg‑Umgebung, St. Johann im Pongau und Tamsweg) der Kommission in Kärnten zugewiesen; der Bezirk Zell am See wird der Kommission in Tirol zugeordnet.
Image of politician Darabos Norbert, Mag.

Darabos Norbert, Mag.

SPÖ

Bundesminister für Landesverteidigung und Sport
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