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Mindestlohntarif für Hausbesorger/innen in Vorarlberg (ab 01.01.2013)
Verordnung vom 06.12.2012

Zusammenfassung

Die Verordnung legt seit dem 1. Jänner 2013 den Mindestlohn für Hausbesorger/innen in Vorarlberg fest und definiert Grundbeträge pro Quadratmeter sowie Zuschläge für Material, Nacht‑ und Sonderarbeiten.
Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz12/6/2012XXIV
Arbeitsrecht
Sozialpolitik

Schwerpunkte

  • Der Tarif gilt ausschließlich im Bundesland Vorarlberg für alle Hausbesorger/innen, die nach dem Hausbesorgergesetz beschäftigt sind.
  • Grundlohn pro Quadratmeter Wohnfläche und andere Räume beträgt 0,2347 €; für das Reinigen von Gehsteigen gilt ein höherer Satz von 0,4341 €.
  • Ein Materialkostenzuschlag von 20 % des Grundlohns wird monatlich zusätzlich gezahlt.
  • Für besondere Arbeiten (z. B. Isolierung, Malerarbeiten, Aufzugsinstallation) wird ein einmaliges Entgelt nach definierten Pauschalen gezahlt.
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Hundstorfer Rudolf

SPÖ

Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Rechtsinformationssystem des Bundes bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag im RIS ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.
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