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Mindestlohntarif für Hausbesorger*innen in Vorarlberg (2013)
Verordnung vom 06.12.2012

Zusammenfassung

Die Verordnung legt einen flächendeckenden Mindestlohntarif für Hausbesorger*innen in Vorarlberg fest, definiert Pauschalbeträge für verschiedene Betreuungsleistungen und tritt am 1. Jänner 2013 in Kraft.
Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz12/6/2012XXIV
Arbeitsrecht
Sozialpolitik
Gewerbeaufsicht
Wohnungspolitik

Schwerpunkte

  • Der Tarif gilt im Bundesland Vorarlberg für Personen, die mit der Betreuung von Anlagen auf Liegenschaften beauftragt werden und deren Arbeitgeber nicht durch einen Kollektivvertrag abgedeckt sind.
  • Für die Betreuung von Aufzügen wird ein monatlicher Pauschalbetrag von 86,26 € für bis zu vier Stockwerke und 5,37 € pro weiterem Stockwerk festgelegt.
  • Für Freizeiteinrichtungen (Terrassenbäder, Hallenbäder, Saunen) wird ein Stundenlohn von 12,96 € zugrunde gelegt; für Hobby‑ und Spielplätze 9,02 €. An Sonn‑ und Feiertagen gilt das Doppelte des Stundensatzes.
  • Die Pflege von Grünflächen wird nach Quadratmeter abgerechnet: 0,2994 € für Reinigung und Bewässerung, 0,4277 € für maschinelles Mähen pro Jahr, auf zwölf Monatsraten verteilt.
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Hundstorfer Rudolf

SPÖ

Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz
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