Zusammenfassung
Die Verordnung legt ab dem 1. Jänner 2013 einen Mindestlohntarif für die Betreuung und Bedienung von Anlagen auf Liegenschaften in Salzburg fest, inklusive detaillierter Pauschalbeträge und Stundenlöhne für verschiedene Tätigkeiten.Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz12/6/2012XXIV
Arbeitsrecht
Schwerpunkte
In Kraft ab 01.01.2013
- Der Tarif gilt räumlich nur für das Bundesland Salzburg und persönlich für Personen, die mit der Betreuung und Bedienung von Anlagen auf Liegenschaften beauftragt sind.
- Für die Betreuung von Aufzügen erhalten die Betroffenen monatlich 103,10 €; bei Gebäuden mit mehr als sieben Geschossen erhöht sich der Betrag um 9 € pro zusätzlichem Geschoss.
- Für die Betreuung von Terrassen‑, Hallen‑ und Saunabädern wird ein Stundenlohn von 10,72 € bzw. 12,01 € für Wasseraufbereitung zugrunde gelegt; an Sonn‑ und Feiertagen ist ein Zuschlag von 100 % zu zahlen.
- Bei Grünflächen werden pauschale Beträge pro Quadratmeter für Reinigung, Bewässerung und Mähen festgelegt (z. B. 0,2772 € je m² für Reinigung).
Dokumente (PDFs)
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