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Verwendung von Erlösen aus Ehrengeschenken
Verordnung vom 07.12.2012

Zusammenfassung

Regelt die Nutzung von Verkaufserlösen aus Ehrengeschenken zur Hilfe in Notlagen für Bedienstete des Finanzministeriums.
Bundesministerium für Finanzen12/7/2012XXIV
Finanzwesen
Sozialpolitik
Öffentlicher Dienst

Schwerpunkte

  • Verwendung von Erlösen aus dem Verkauf von Ehrengeschenken.
  • Die Gelder sind für Bedienstete des Bundesministeriums für Finanzen bestimmt.
  • Das Geld soll zur Linderung von unverschuldeten Notlagen eingesetzt werden.
  • Es entsteht durch diese Regelung kein rechtlicher Anspruch auf die Unterstützung.
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Fekter Maria Theresia, Mag. Dr.

ÖVP

Bundesministerin für Finanzen
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