Zusammenfassung
Die Verordnung legt den Mindestlohntarif für Hausbesorger/innen im Burgenland fest, weil kein Kollektivvertrag existiert. Sie definiert Grundentgelte pro Quadratmeter, Zuschläge für Materialkosten und Sonderzahlungen wie Urlaubs‑ und Weihnachtszuschüsse.Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz12/11/2012XXIV
Arbeitsrecht
Schwerpunkte
- Der Mindestlohntarif gilt ausschließlich im Bundesland Burgenland für Hausbesorger/innen, die nicht durch einen Kollektivvertrag abgedeckt sind.
- Das Grundentgelt beträgt 0,24 € pro Quadratmeter Wohnfläche und andere Räumlichkeiten; für Gehsteigreinigung wird 0,4347 € pro Quadratmeter berechnet.
- Ein monatlicher Zuschlag von 20 % des Grundentgelts wird für Materialkosten gewährt, jedoch nicht als Teil des Entgelts selbst gezählt.
- Für besonders unangenehme Reinigungsarbeiten (z. B. Blut, Urin) wird ein Pauschalbetrag von 54,94 € pro Reinigungseinheit gezahlt; für Außenflächen gilt die Hälfte dieses Betrags.
Dokumente (PDFs)
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