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Mindestlohntarif für private Bildungseinrichtungen (ab 01‑01‑2013)
Verordnung vom 11.12.2012

Zusammenfassung

Die Verordnung legt einen verbindlichen Mindestlohntarif für Arbeitnehmer*innen in privaten Bildungseinrichtungen fest, der ab dem 1. Jänner 2013 gilt und sieben Beschäftigungsgruppen mit gestaffelten Löhnen definiert.
Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz12/11/2012XXIV
Arbeitsrecht

Schwerpunkte

  • Der Tarif gilt für sämtliche private Bildungseinrichtungen in Österreich, die Unterricht nach dem Schulorganisationsgesetz anbieten.
  • Sieben Beschäftigungsgruppen (von Lehrkräften bis leitendem Personal) erhalten gestaffelte Mindestlöhne, die sich nach Berufsjahren erhöhen.
  • Arbeitnehmer*innen erhalten jährlich eine Weihnachts- und Urlaubsremuneration in Höhe eines Monatsgehalts; Überstunden werden mit 50 % Aufschlag vergütet.
  • Der Mindestlohntarif tritt am 1. Jänner 2013 in Kraft und ersetzt den vorherigen Tarif von 2011.
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Hundstorfer Rudolf

SPÖ

Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz
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