Zusammenfassung
Die Verordnung legt einen Mindestlohn von 386,80 € brutto für Au‑Pairs fest, regelt Sachleistungen, zusätzliche Kosten für Kleidung und Kurse sowie Weihnachts‑ und Urlaubsgelder und tritt am 1. Jänner 2013 in Kraft.Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz12/11/2012XXIV
Arbeitsrecht
Schwerpunkte
- Der monatliche Mindestbruttolohn beträgt 386,80 € für eine wöchentliche Arbeitszeit von 20 Stunden inklusive Bereitschaft.
- Falls Unterkunft und Verpflegung nicht bereitgestellt werden, muss der Arbeitgeber ein Tagesgeld in Höhe eines 30‑tel des Bewertungssatzes für Sachleistungen zahlen.
- Der Arbeitgeber muss ordentliche Arbeitskleidung bereitstellen und die Reinigungskosten übernehmen; er trägt mindestens die Hälfte der Kosten für einen Deutsch‑ bzw. Fachkurs, den das Au‑Pair absolvieren soll.
- Am 1. Dezember jedes Jahres erhalten Au‑Pairs eine Weihnachtsremuneration in Höhe eines vollen Monatsgehalts; bei kürzerer Betriebszugehörigkeit wird die Summe anteilig gezahlt.
Dokumente (PDFs)
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