Zusammenfassung
Die Verordnung legt ab dem 1. Jänner 2013 den Mindestlohntarif für Hausbesorger/innen in Niederösterreich fest, definiert Grundvergütungen nach Quadratmeter und regelt zusätzliche Zahlungen wie Materialzuschläge, Sperrgeld und Sonderentgelte.Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz12/12/2012XXIV
Arbeitsrecht
Schwerpunkte
- Der Tarif gilt für das Bundesland Niederösterreich und für alle Hausbesorger/innen sowie deren Arbeitgeber, solange kein Kollektivvertrag besteht.
- Grundvergütung: 0,2389 € pro Quadratmeter genutzter Wohnfläche bzw. andere Räumlichkeiten; 0,4334 € für das Reinigen und Streuen von Gehwegen bei Glatteis.
- Ein Materialzuschlag von 15 % wird auf die Grundvergütung bei Reinigungsarbeiten aufgeschlagen (nicht Teil des Grundlohns).
- Zusätzliche Zahlungen: Sperrgeld (4,64 € bis 5,15 €), Nacht‑/Wochenendzuschläge (6,04 € bzw. 12,08 € pro Stunde) und Sonderentgelte für Arbeiten wie Fassadenisolierung oder Aufzugsinstallation.
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