<!--[0-->Anpassung des Künstler‑Beitragszuschusses (1.722 €/Jahr) – Inkrafttreten 01.01.2013<!--]-->
Anpassung des Künstler‑Beitragszuschusses (1.722 €/Jahr) – Inkrafttreten 01.01.2013
Verordnung vom 14.12.2012

Zusammenfassung

Die Verordnung legt den jährlichen Beitragszuschuss für freischaffende Künstler auf 1.722 € fest und tritt am 1. Jänner 2013 in Kraft.
Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur12/14/2012XXIV
Kulturpolitik

Schwerpunkte

  • Der jährliche Beitragszuschuss für Künstler wird auf 1.722 € festgelegt.
  • Die Verordnung tritt am 1. Jänner 2013 in Kraft.
Image of politician Schmied Claudia, Dr.

Schmied Claudia, Dr.

Ohne Klub

Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Rechtsinformationssystem des Bundes bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag im RIS ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.
somes

Parteiübergreifend machen wir Demokratie transparent, verständlich und zugänglich.

Das Entwicklungsteam wird seit 03.11.2025 von Netidee gefördert.

Entwicklung

Socials

© 2026 somes - Verein für Demokratie und politische Transparenz.