Regelung des Lehrgangs zur hochschulischen Nachqualifizierung (BVerfG 447/2012)
Verordnung vom 14.12.2012Zusammenfassung
Die Verordnung regelt den Lehrgang zur hochschulischen Nachqualifizierung von Lehrkräften, definiert Zielsetzungen, Modulaufbau und das erforderliche Kompetenzportfolio und tritt am 1. Jänner 2013 in Kraft.Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur12/14/2012XXIV
Bildung
Schwerpunkte
In Kraft ab 01.01.2013
- Der Geltungs‑ und Regelungsbereich umfasst alle öffentlichen Pädagogischen Hochschulen sowie anerkannte private Pädagogische Hochschulen und deren Studiengänge.
- Es werden zentrale Begriffe definiert: Führungstätigkeit, Projektbetreuung und einschlägige Veröffentlichungen.
- Die Bildungsziele des Lehrgangs sind die Vertiefung wissenschaftlicher und berufsfeldbezogener Kompetenzen, das Vermitteln neuer Erkenntnisse und die Befähigung zu praktischer Forschung.
- Der Lehrgang besteht aus fünf Modulen mit je 6 ECTS‑Credits (Kommunikation & Interaktion, Profession & Qualität, Lehren & Lernen, Diversität & Inklusion, Wissenschaftliches Arbeiten) sowie einer Bachelorarbeit (9 ECTS).
Dokumente (PDFs)
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