Zusammenfassung
Die Verordnung legt den Mindestlohntarif für Hausbesorger/innen in der Steiermark fest, definiert Grund- und Zusatzentgelte und tritt am 1. Jänner 2013 in Kraft.Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz12/17/2012XXIV
Arbeitsrecht
Schwerpunkte
- Der Tarif gilt für alle Hausbesorger/innen in der Steiermark, sowohl für Mitglieder als auch für Nicht‑Mitglieder von kollektivvertragsfähigen Körperschaften.
- Das Grundentgelt beträgt 0,2387 € pro Quadratmeter Wohnfläche bzw. andere Räumlichkeiten; für das Reinigen von Gehsteigen wird 0,4343 € pro Quadratmeter berechnet.
- Zusätzlich zum Grundentgelt erhalten Hausbesorger/innen einen Materialkostenersatz von 20 % des jeweiligen Entgelts.
- Für Sonderarbeiten (z. B. Fassadenisolierung, Aufzugseinbau) gibt es feste Zusatzbeträge; bei Arbeiten an Sonn‑ oder Feiertagen wird ein Zuschlag von 100 % des Stundenlohns gezahlt.
Dokumente (PDFs)
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