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Mindestlohntarif für Hausbesorger/innen in Kärnten
Verordnung vom 17.12.2012

Zusammenfassung

Die Verordnung legt den Mindestlohntarif für Hausbesorger/innen in Kärnten fest, definiert Grundentgelte pro Quadratmeter, Materialzuschläge, Sperrgelder sowie Sonderzahlungen und gilt seit dem 1. Jänner 2013.
Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz12/17/2012XXIV
Arbeitsrecht

Schwerpunkte

  • Der Grundlohn beträgt 0,2384 € pro Quadratmeter Wohn‑ bzw. Nutzfläche.
  • Ein Materialzuschlag von 15 % des Grundlohns wird zusätzlich zum Entgelt gezahlt.
  • Sperrgeld wird mit 4,50 € für Einsätze vor Mitternacht und 5,00 € für Einsätze danach berechnet.
  • Für außerordentliche Arbeiten wird ein Stundenlohn von 8,52 € gezahlt; an Sonn‑ und Feiertagen gilt ein Aufschlag von 100 %.
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Hundstorfer Rudolf

SPÖ

Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz
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