Zusammenfassung
Die Verordnung legt für das Bundesland Steiermark Mindestlohntarife für verschiedene Hausbetreuungs‑ und Wartungsarbeiten fest, die ab dem 1. Jänner 2013 gelten.Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz12/17/2012XXIV
Finanzwesen
Arbeitsrecht
Sozialpolitik
Schwerpunkte
- Der Tarif gilt für das Bundesland Steiermark und für Personen, die mit der Betreuung von Anlagen beauftragt wurden, sofern kein Kollektivvertrag besteht.
- Für die Aufzugsbetreuung wird ein monatlicher Pauschalbetrag von 90,26 € für bis zu vier Geschosse und 8,12 € pro weiterem Geschoss festgelegt.
- Für Freizeiteinrichtungen (z. B. Bäder, Saunen, Hobbyräume) wird ein monatlicher Pauschalbetrag nach tatsächlicher Arbeitsleistung berechnet, basierend auf Stundenlöhnen von 14,21 € bzw. 8,65 €.
- Für Grünflächen wird ein jährlicher Preis von 1,19 € pro Quadratmeter (auf zwölf Monatsraten verteilt) erhoben; für Baumpflege gilt ein monatlicher Pauschalbetrag nach einem Stundenlohn von 10,36 €.
Dokumente (PDFs)
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