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Einführung von Suchtgift‑Vignetten zur Sicherung von Verschreibungen
Verordnung vom 19.12.2012

Zusammenfassung

Die Verordnung führt verpflichtend Suchtgift‑Vignetten für die Verschreibung von Betäubungsmitteln ein. Diese Vignetten besitzen Sicherheitsdruck, geheime Merkmale, eine fortlaufende alphanumerische Nummerierung und einen Strichcode, um Rezeptfälschungen zu verhindern und die Nachvollziehbarkeit zu erhöhen.
Bundesministerium für Gesundheit12/19/2012XXIV
Gesundheit

Schwerpunkte

In Kraft ab 19.12.2012
  • Das Bundesministerium für Gesundheit muss künftig Suchtgift‑Vignetten für jede Verschreibung von Betäubungsmitteln ausgeben.
  • Die Vignetten müssen im Sicherheitsdruck hergestellt werden und geheime Sicherheitsmerkmale besitzen.
  • Jede Vignette erhält eine fortlaufende alphanumerische Nummerierung sowie einen maschinenlesbaren Strichcode.
  • Durch die Vignetten soll das Risiko von Rezeptfälschungen reduziert und die Nachvollziehbarkeit von Verschreibungen erhöht werden.
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Stöger Alois, diplômé

SPÖ

Bundesminister für Gesundheit
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