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Konsularbeglaubigungsverordnung – Verfahren für Beglaubigungen durch Konsularbehörden
Verordnung vom 20.12.2012

Zusammenfassung

Die Konsularbeglaubigungsverordnung regelt, wie österreichische Konsularbehörden Urkunden beglaubigen und überbeglaubigen, ein Register führen und bestimmte Staaten von der Beglaubigung ausnehmen.
Bundesministerium für europäische und internationale Angelegenheiten12/20/2012XXIV
Verwaltungsrecht

Schwerpunkte

In Kraft ab 01.01.2013
  • Die Verordnung legt das gesamte Verfahren zur Beglaubigung und Überbeglaubigung von Urkunden durch Konsularbehörden fest.
  • Konsularbehörden müssen ein Beglaubigungsregister führen, in dem jede Beglaubigung mit Namen, Amt, Datum und Unterschrift erfasst wird.
  • Bei der Überbeglaubigung von Behördensignaturen muss die Konsularbehörde prüfen, dass Dokument und Siegel eindeutig lesbar und echt sind.
  • Für private Dokumente ist die Identität des Unterzeichners durch Lichtbildausweis, Zeugen oder weitere Dokumente zu bestätigen.
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Spindelegger Michael, Dr.

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Vizekanzler
Bundesminister für europäische und internationale Angelegenheiten
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