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Einführung eines Punktesystems für OEGES‑Gebühren
Verordnung vom 20.12.2012

Zusammenfassung

Die Verordnung vom 20. Dezember 2012 führt ein Punktesystem für die Gebühren der OEGES ein; ein Punkt kostet 1,58 Euro. Grundlage ist § 66 des Lebensmittelsicherheits‑ und Verbraucherschutzgesetzes.
Bundesministerium für Gesundheit12/20/2012XXIV
Finanzen
Gesundheit
Verbraucherschutz

Schwerpunkte

  • Ein neues Punktesystem wird eingeführt; ein Punkt entspricht 1,58 Euro für die Gebühren der OEGES.
  • Die Rechtsgrundlage für die Änderung ist § 66 des Lebensmittelsicherheits‑ und Verbraucherschutzgesetzes.
  • Die Verordnung tritt mit ihrer Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt Teil II am 20. Dezember 2012 in Kraft.
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Stöger Alois, diplômé

SPÖ

Bundesminister für Gesundheit
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